Auf der Messe Chance 2025 hielt Daniel Georg, Geschäftsführer der Sprachportal Akademie GmbH, gemeinsam mit Alicia Perri, Expertin für Qualitätsmanagement, weiterlesen
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Die Voraussetzungen für die Teilnahme an einem Berufssprachkurs oder Integrationskurs können für verschiedene Personen unterschiedlich sein.
Berufssprachkurs:
Als Nicht-Erwerbstätige benötigt man eine „Teilnahmeberechtigung“, die man von Behörden wie dem Jobcenter oder der Arbeitsagentur erhalten kann. Erwerbstätige oder Auszubildende können die Teilnahmeberechtigung direkt beim BAMF beantragen. Zusätzlich muss man nachweisen, dass man das Eingangsniveau bereits erreicht hat, entweder durch ein Sprachzertifikat oder durch die Teilnahme an einer Einstufung.
Integrationskurs:
Für den Integrationskurs benötigt man ebenfalls oft eine „Teilnahmeberechtigung“, die man von Behörden wie dem Jobcenter oder der Ausländerbehörde bekommen kann. Bevor man am Kurs teilnehmen kann, ist in beiden Fällen ein Einstufungstest notwendig, um das passende Kursniveau festzulegen.
Gerne beraten wir Sie weiter telefonisch oder persönlich bei uns im Büro!
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